Der Bund hat gegen Nokia keinen Anspruch auch Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro. Das entschied in dieser Woche das VG Köln. Nachdem Nokia 2008 die Standort Bochum geshclossen hatte, um die Produktion in andere Werke zu verlagern, hatte die Bundesregierung insgesamt ca. 1,3 Millionen Euro an Subventionen zurückgefordert. Den entsprechenden Bescheid des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hob der VG Köln jetzt auf.
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln, begründete dies unter Anderem, damit, dass dem Förderbescheid “weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung zu entnehmen [sei], wonach Nokia das Forschungszentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus hätte erhalten müssen”. Die Bundesrepublik kann gegen das Urteil Rechtmittel in Form eines “Antrags auf Zulassung der Berufung” einlegen.
Ganz ungeschoren ist aber auch Nokia nicht davon gekommen: der finnische Mobilfunk-Gigant, der durch die Schließung des Standorts in Deutschland einen gewaltigen Image-Schaden erlitten hat, beteilitge sichbereits mit insgesamt 33 Millionen Euro am Förderpakt “Wachstum für Bochum”, in dessen Rahmen 30 Projekte aus den Bereichen Technologie, Gesundheit, Jugend, Maschinenbaus und Bildung gefördert werden.